Samtgemeinde Lüchow/Wendland

Notruf mit Nora auch in Lüchow-Dannenberg

Lüchow (hbi) Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste –ab sofort kommt die schnelle Hilfe in Notsituationen auch per App. Unter der Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums ist mit „nora“ die bundesweit einheitliche Notruf-App entwickelt worden und steht seit Ende September zur Verfügung. Auch in Lüchow-Dannenberg werden die App- Notrufe entgegengenommen.

Auch in der Lüchow-Dannenberger Leitstelle werden Notrufe über die Nora-App entgegen genommen.

Besonders interessant ist die App für Menschen, die aufgrund einer Sprach-oder Höreinschränkung nicht oder nicht gut telefonieren können. Diesem Personenkreis stand bislang lediglich das Notruf-Fax zur Verfügung, was in der Ausnahmesituation eines Notfalls doch nicht unbedingt einfach zu handeln ist. „Nora schließt hier eine Lücke, das bestehende Notrufsystem wird um eine weitere, mobile Komponente ergänzt“ weiß Bernd Grafenberger, Leiter der integrierten Leitstelle im Lüchower Kreishaus. „Die App fragt notfallrelevante Informationen vom Notrufgeber ab und übermittelt diese dann gemeinsam mit den Standortdaten des Betroffenen an die jeweilige Leitstelle, der Disponent vor Ort kann diesen dann wie jeden anderen Notruf auch bearbeiten.“

Die App ist so aufgebaut, dass in Notsituationen ganz ohne zu sprechen und auch mit geringen Sprachkenntnissen ein Notruf abgesetzt werden kann. In diesem Notruf per App sind dann die wichtigsten Informationen enthalten wie unter anderem persönliche Daten, der Notfall-Ort und die Art des Notfalls. Die persönlichen Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nur bei einem Notruf an die Einsatzleitstellen übermittelt. Es können Angaben wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Behinderungen auf freiwilliger Basis hinterlegt werden.

Informationen zur konkreten Notsituation werden über maximal fünf aufeinanderfolgende Fragen abgefragt. Dabei helfen Symbole, Texte in leichter Sprache und eine intuitive Nutzerführung. In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich. Der Notfall-Ort wird über das Mobilfunkgerät ermittelt und zusammen mit den anderen Angaben an die zuständige Einsatzleitstelle übermittelt. Der App-Notruf für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste kann im ganzen Bundesgebiet genutzt werden. Neben Deutsch ist die App auch in englischer Sprache verfügbar.

Weitere Informationen zur Notruf-App Nora und Angaben zum Download finden Sie hier:

https://www.nora-notruf.de/de-as/startseite

Eine Videoanleitung finden Sie hier: https://vimeo.com/595882881

 

2015 – Ende der Frist zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Am 31.12.2015 endet die Übergangsfrist für Niedersachsen. Doch was gibt es zu beachten? Hier finden Sie eine Übersicht und die speziellen Reglungen:

In Niedersachsen müssen bis zum Ende des Jahres (2015) Schlafräume, Kinderzimmer und die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, mit Rauchmelder ausgestattet werden. Die Anschaffung und Montage sind durch den Eigentümer der Wohnung durchzuführen, die Wartung bzw. die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft verantwortet der Mieter bzw. Pächter.

Entgegen der weitläufigen Meinung sind von der Pflicht alle Wohnungen (Miethaus, Eigentumswohnungen, Eigenheime..) betroffen. Geschäftsräume sind von dieser Pflicht nicht betroffen.

Überblick Verantwortung:

für den Einbau: Eigentümer
für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben
Ich habe bereits Rauchmelder installiert, kann der Vermieter verlangen trotzdessen neue Rauchmelder zu installieren?
Laut dem Urteil des Landesgericht Hamburg-Blankenese (Urteil v. 16.02.20122 Az.: 531 C 341/10) hat der Mieter den Einbau zu dulden auch wenn er bereits freiwillig Rauchmelder installiert hat.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Pflicht?
Niemand. Die Pflicht wird durch keine Behörde oder Berufsgruppe kontrolliert. Erst wenn es zu einem Brand kommt, wird geprüft ob Rauchmelder montiert waren, da dies versicherungstechnische Konsequenzen und/oder bei Personenschäden strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Welche Norm muss der Rauchmelder erfüllen?
Der Rauchmelder muss entsprechend der DIN EN 14604 zertifiziert sein. Damit erfüllt er alle Voraussetzungen.

Quelle: Freiwillige Feuerwehr Gülden

Weiter Informationen finden sie unter :Rauchmelderpflicht.net

Hitzetod im Auto

Lassen Sie ihr Kind niemals alleine im Auto zurück!!! Warum ? Das sehen sie hier:

hitzetabelle-auto-temperaturen-hitze

Quelle: http://www.liliput-lounge.de

Dieses Englischsprachige Video verdeutlicht, wie schnell sowas gehen kann.

Denn Kompletten Artikel finden Sie hier:
http://www.liliput-lounge.de/themen/warnung-vor-ueberhitzung/

Einsturzgefährdetes Feuerwehrhaus ?

Die Elbe-Jeetzel Zeitung hat einen Bericht über unser Feuerwehrhaus geschrieben, da es seit einiger Zeit diverse Risse und Verschiebungen vorweist und es fraglich ist, ob es noch zu gewährleisten ist, dass  sich die Feuerwehrkameraden/innen dort noch ohne Risiko aufhalten können.

http://www.ejz.de/index.php?&kat=50&artikel=110590483&red=28&ausgabe

Quelle: EJZ

Gaffer behindern Feuerwehr bei der Arbeit

Das NDR Fernsehen und Kreisbrandmeister Claus Bauck berichten davon, dass im Wendland immer häufiger “Gaffer”  die Feuerwehr bei der Arbeit behindern, indem sie Hydranten oder Zufahrtsstraßen zuparken oder einfach nur im Weg stehen.

Den Artikel findest du hier:

http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/wendland185.html

Quelle: NDR.de

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